Home
Profil
Leistungen
Referenzen
Anfahrt
Kontakt
Impressum
Datenschutzerklärung
AGB`s

  






Wir sind für Sie in der Werner-John-Str.1
07407 Rudolstadt
Tel.: 03672-313420
Fax: 03672-313422
zu erreichen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Elektroservice Dressel
Stand: ....

1. Allgemeines
a) Diese Bedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen, auch wenn im Rahmen einer Geschäfts-verbindung eine besondere Auftragsbestätigung nicht erfolgt. Einkaufsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn nicht ausdrücklich widersprochen werden sollte.
b) Vereinbarungen mit unseren Mitarbeitern, insbesondere Zusicherungen, sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind.
2. Auftragserteilung und Lieferung
Von uns zu erbringende Lieferungen und Leistungen werden im Auftragsschein oder in einem Bestätigungs-schreiben bezeichnet. Lieferfristen sowie voraussichtliche oder verbindliche Fertigstellungstermine zu unseren Leistungen und Lieferungen sind nur bindend, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.
Versandte Ware reist auf Kosten und Gefahr des Empfängers.
Wir sind berechtigt, nach unserer Entscheidung schriftliche Auftragserteilung durch den Auftraggeber zu verlangen.
Erteilte Aufträge ermächtigen uns im Bedarfsfall, Unteraufträge zu erteilen.
3. Preise
Bei Geschäften mit Nichtkaufleuten gelten die Preise des Tages des Vertragsabschlusses.
Bei Geschäften mit Vollkaufleuten sind wir bei wesentlichen Kostenänderungen bis zum Tage der Lieferung berechtigt, über eine Preiserhöhung zu verhandeln, insbesondere, wenn es sich um Material- und Lohnkosten-erhöhungen handelt. Das Recht auf Preiserhöhungen besteht nicht, wenn Lieferverzögerungen nachweislich in unserem Verantwortungsbereich liegen.
Verlangt der Auftraggeber die Erstellung eines verbindlichen Kostenvoranschlages, sind wir an diesen Kostenvoranschlag nur bis zu dessen Ablauf gebunden.
Wird von uns kein schriftlicher Kostenvoranschlag verlangt, sind wir berechtigt, Leistungen und Material-verbräuche nach Aufwand abzurechnen.
Für Preisangaben im Auftragsschein und Kostenvoranschlag geben wir die Umsatzsteuer an.
4. Zahlung
Unsere Forderungen sind grundsätzlich 14 Tage nach Rechnungserhalt bei Abnahme des Auftragsgegenstandes in bar oder gegen Lastschrift fällig.
Wir sind nicht verpflichtet, Schecks oder Wechsel entgegenzunehmen. Wir sind berechtigt, bei Zahlungsverzug Zinsen in Höhe von 4% über dem jeweils geltenden Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen, das Geltendmachen eines höheren Verzugsschadens bleibt uns ausdrücklich vorbehalten.
Pro Mahnlauf werden Mahnkosten in Höhe von 5,12 € fällig.
Aufrechnung und Zurückbehaltung sind ausgeschlossen, es sei den, dass die Forderung, mit der aufgerechnet werden soll unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
Skonto oder sonstige Nachlässe bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung mit dem Auftraggeber.
Wir sind berechtigt, bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.
5. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der von uns gelieferten Ware sowie eingebauten Zubehör, Ersatzteilen und Aggregaten, die nicht wesentlicher Bestandteil des Auftragsgegenstandes geworden sind, bis zur vollständigen Bezahlung vor.
Bei Geschäften mit Vollkaufleuten gilt dieser Eigentumsvorbehalt auch, bis sämtliche, auch künftige und bedingte Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit uns erfüllt sind.
Rücknahme der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag, dies gilt nicht bei Geschäften mit Nichtkaufleuten.
Bei Geschäften mit gewerblichen Auftraggebern und Vollkaufleuten gelten im folgenden weitere Bestimmungen:
Der Auftraggeber ist zur Sicherungsübereignung oder Verpfändung der Ware nicht befugt, jedoch zur weiteren Veräußerung der Vorbehaltsware im geordneten Geschäftsgang berechtigt.
Die hieraus gegenüber seinen Geschäftspartnern entstehenden Forderungen tritt er uns hiermit bereits jetzt ab, im Weiterverarbeitungsfall einschließlich des Veredlungsanteiles.
Wir werden die Abtretung nicht offen legen, solange eine uns erteilte Einziehungsermächtigung nicht widerrufen ist oder unser Kunde mit einer fälligen Forderung nicht mindestens 2 Wochen in Verzug ist.
In diesen Fällen verpflichtet sich der Kunde, seinen Geschäftspartnern die Abtretung von sich aus anzuzeigen und uns unverzüglich seine vollständige Debitorenliste vorzulegen.
Zur Feststellung der Namen und Anschriften der Geschäftspartner unseres Kunden haben wir in diesem Fall das Recht auf Einsichtnahme in seine Bücher.
Übersteigt der Wert sämtlicher für uns bestehender Sicherheiten unsere Forderungen aus unseren Rechnungen nachhaltig um mehr als 10%, so werden wir auf Verlangen unseres Kunden Sicherheiten nach unserer Wahl
freigeben.
Unser Kunde räumt uns ausdrücklich das Recht ein, unsere Vorbehaltsware an jedem Ort zu übernehmen, wir sind auch zur Demontage berechtigt. Der jeweilige Besitzer der Ware ist vom Kunden unwiderruflich ermächtigt, die Ware an uns herauszugeben.
Wir sind berechtigt, unsere Eigentumsvorbehaltsrechte geltend zu machen ohne vom Vertrag zurückzutreten, es sei denn, unser Kunde ist Nichtkaufmann. Unser Kunde ist nur solange zum Besitz der unter Eigentumsvorbehalt verkauften Ware berechtigt, bis wir von unserem vorbehaltenem Eigentum Gebrauch machen. Bei Rücknahme von unserem vorbehaltenem Eigentum Gebrauch machen. Bei Rücknahme von Vorbehaltsware erteilen wir Gutschrift in Höhe des Tageswertes.
6. Gewährleistung
Wir leisten Gewähr auf die von uns gelieferten Waren und erbrachten Leistungen für die Dauer von 24 Monaten ab Lieferdatum.
Sollten unsere Lieferanten uns ausnahmsweise nur 1 Jahr Gewähr leisten, beschränkt sich unsere Gewährleistung für diese Produkte ebenfalls auf 1 Jahr.
Leistungen und Waren für die Gewährleistung beansprucht wird, soll uns zusammen mit dem vollständig ausge-füllten Reklamationsformular übersandt werden, um uns die Überprüfung der Beanstandung des Kunden zu ermöglichen. Bei berechtigter Reklamation übernehmen wir die Kosten.
Bei Geschäften mit Nichtkaufleuten beträgt die Mängelrügefrist 3 Monate ab Feststellung des Mangels.
Bei Geschäften mit Kaufleuten müssen offensichtliche Mängel innerhalb von 8 Werktagen nach Lieferung (Eingang beim Kunden) gerügt werden, nicht offensichtliche Mängel spätestens 6 Monate ab Lieferung. Bei Nichteinhaltung dieser Rügefristen sind sämtliche Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
Der Gewährleistungsanspruch ist nach unserer Wahl auf Nachbesserung oder Ersatzteillieferung beschränkt.
Bei wiederholten Fehlschlägen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung hat der Kunde das Recht, nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.
Es sind außerdem sämtliche Ansprüche gegen uns ausgeschlossen, wenn Schäden, Beeinträchtigungen, Reklamationen oder Mängel ursächlich darauf zurückzuführen sind, dass
die von uns gelieferte Ware von anderen repariert oder in sonstiger Weise bearbeitet wurde,
die Fabriknummer, das Fabrikationszeichen oder sonst auf der Ware dauerhaft angebrachte Zeichen nicht mehr vorhanden oder verändert worden sind,
natürlicher Verschleiß oder Beschädigungen der Ware vorliegen, die auf unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind.
Mängel bei Arbeiten an Elektroanlagen oder Haushaltgeräten und deren Teilen sollen uns vom Auftraggeber unver-züglich nach ihrer Feststellung schriftlich angezeigt und genau bezeichnet werden.
Der Gewährleistungsanspruch ist nach unserer Wahl hier auf Nachbesserung auf Ersatzlieferung beschränkt.
Bei wiederholten Fehlschlägen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung hat der Kunde das Recht, nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.
7. Haftung
Wir haften für Schadenersatzansprüche nur, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft. Ferner haften wir, wenn Eigenschaften zugesichert wurden oder der Schaden durch unseren Verzug oder durch von uns zu vertretendes Unmöglichwerden entstanden ist.
Wir haften ferner bei Verletzungen grundlegend wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten im Sinne des § 307 II Nr. 2 BGB )
Die Haftungseinschränkung gilt ferner nicht, falls und soweit wir nach den Bestimmungen des Produkthaftungs-gesetzes oder des Produktsicherheitsgesetzes in Anspruch genommen werden.
8. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahlklausel
a) Erfüllungsort für unsere Lieferungen ist Rudolstadt.
b) Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten und juristischen Personen des öffentliche Rechts gilt, dass für alle Rechtsstreitigkeiten ohne Rücksicht auf die Höhe des Streitwertes einschließlich der Klagen aus Wechseln oder Schecks Gerichtsstand Rudolstadt ist; jedoch steht es uns frei, bei Werten, die die allgemeine Zuständigkeitsgrenze des Amtsgerichts überschreiten, das Landgericht anzurufen.
c) Es ist ausschließlich Deutsches Recht anzuwenden.
 

 
News
News-Archiv

Telefonanlagen
Errichtg.v. Netzwerk...
Licht-u.Kraftanlagen...
Homway-Anlagen

suchen

Event-Kalender

Übersicht aktuell

< > 04.2024 < >


MoDiMiDoFrSaSo
01 02 03 04 05 06 07
08 09 10 11 12 13 14
15 16 17 18 19 20 21
22 23 24 25 26 27 28
29 30